Grundwissen über Abmahnungen
Abmahnende rügen eine Verletzung ihrer Rechte und machen einen Unterlassungsanspruch geltend. Der Abmahnende möchte seiner Gegenseite Gelegenheit geben, die begangene Rechtsverletzung auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Abmahnungen werden üblicherweise durch Rechtsanwälte verschickt und mit einem Vertragsangebot kombiniert. Der Vertrag beinhaltet eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, deren Verletzung mit einer Vertragsstrafe bedroht ist.
Serienabmahnungen und Berechtigungsanfrage
Voraussetzungen einer Abmahnung
Eine wirksame Abmahnung beinhaltet sechs Voraussetzungen. Gläubiger und Schuldner müssen genau bezeichnet werden. Wenn der Gläubiger durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sollte dieser eine schriftlich erteilte Vollmacht vorlegen. Der Gläubiger muss die Gründe der Abmahnung darlegen. Dabei sollten die gesetzlichen Vorschriften benannt und das zu beanstandende Verhalten des Schuldners geschildert werden. Der Gläubiger muss dem Schuldner ernsthaft klarmachen, dass dieser das betreffende Verhalten zu unterlassen hat. Dazu dient eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die eine Wiederholung unterbinden soll. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind zwar nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll. Die Vertragsstrafe sollte sich in einem moderaten Rahmen bewegen. Die Frist zur Unterzeichnung der Erklärung sollte angemessen ausfallen. Der Gläubiger kann dem Schuldner bei erfolgloser Fristverstreichung gerichtliche Maßnahmen androhen. Der Abmahnende kann die entstandenen Anwaltsgebühren verlangen. Rechtsanwälte müssen ihre Beauftragung nicht nachweisen. Grundsätzlich reicht es aus, dass diese eine ordentliche Bevollmächtigung versichern.
Wissenswertes zu Abmahnungen
Wie gehe ich gegen Abmahnungen vor?
Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie nicht darauf reagieren. Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich um alles weitere kümmert und seine Vergütung von der Gegenseite einholt. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Wenn der angesetzte Streitwert zu hoch ist, können Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und die Kostennote des Gegners ablehnen. Wenn Sie einen Gegenvorschlag machen, erklärt sich der Abmahner damit zumeist einverstanden. Im Markenrecht sind Streitwerte von 50.000 Euro durchaus üblich. Im Wettbewerbsrecht beläuft sich der Streitwert üblicherweise auf die Hälfte. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben einen Gegenstandswert von 900 Euro. Im gewerblichen Bereich und Urheberrecht sind Summen von 5.000 Euro üblich. Wer sich vor Abmahnungen schützen möchte, sollte einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann Onlineshops und Webseiten auf ihre Rechtssicherheit überprüfen. Sollte es zu einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht kommen, kann der Abgemahnte eine Schutzschrift abgeben, in welcher er seine Sicht der Dinge schildert. Eine Schutzschrift kann eine gerichtliche einstweilige Verfügung verhindern und die Rechte des Abgemahnten wahren.